Völkerrecht darf nicht zum Schutzschild der Tyrannei werden

Völkerrecht - Navid Kermani

Wer den Krieg gegen die Islamische Republik Iran ausschließlich anhand des Gewaltverbots der UN-Charta bewertet, reduziert das Völkerrecht auf eine einzige Norm. Denn das Völkerrecht schützt nicht nur Staaten, sondern auch Menschen. Es ist nicht allein eine Rechtsordnung zur Wahrung territorialer Integrität, sondern ebenso zum Schutz vor Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und systematischer staatlicher Gewalt.

In seiner Rede beim öffentlichen Gelöbnis der Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr erklärte Navid Kermani:

„Sollte eine künftige Bundesregierung Sie in einen Krieg führen wollen, der so offenkundig völkerrechtswidrig und auch politisch desaströs ist wie der jüngste Krieg der Vereinigten Staaten und Israels gegen Iran, dann wird es Ihre Pflicht sein, den Befehl zu verweigern.“

Navid Kermani gehört zu den entschiedensten Verteidigern der universellen Geltung des Völkerrechts. Gerade deshalb überrascht seine Bewertung des militärischen Vorgehens gegen die Islamische Republik Iran. Seine Argumentation konzentriert sich nahezu ausschließlich auf das Gewaltverbot und blendet den historischen, politischen und menschenrechtlichen Kontext weitgehend aus. Dadurch entsteht der Eindruck, als erschöpfe sich das Völkerrecht im Schutz staatlicher Souveränität. Das moderne Völkerrecht verfolgt jedoch einen weitergehenden Anspruch: Es soll nicht nur Staaten schützen, sondern vor allem Menschen.

Die Islamische Republik ist kein gewöhnlicher Staat. Seit ihrer Gründung beruht ihre Herrschaft auf systematischer Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Oppositionelle werden verfolgt, Frauen entrechtet, Journalisten inhaftiert, ethnische und religiöse Minderheiten diskriminiert und politische Gegner hingerichtet. Wer Freiheit fordert, riskiert Gefängnis, Folter oder den Tod.

Besonders die Massaker an Demonstrierenden am 8. und 9. Januar 2026 stehen sinnbildlich für die Brutalität dieses Regimes. Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen dokumentieren den Einsatz tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende, Massenverhaftungen, Folter und sexualisierte Gewalt. Verletzte Demonstrierende waren selbst in Krankenhäusern nicht sicher. Sicherheitskräfte drangen nach den vorliegenden Berichten in medizinische Einrichtungen ein und erschossen verletzte Demonstrierende gezielt mit Kopfschüssen. Auch Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal, die Verletzte behandelten oder ihnen Schutz gewährten, wurden verhaftet, gefoltert und in zahlreichen dokumentierten Fällen Opfer sexualisierter Gewalt.

Während Navid Kermani seine Rede beim öffentlichen Gelöbnis der Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr hielt und den Krieg gegen die Islamische Republik als „offenkundig völkerrechtswidrig“ bezeichnete, wurden im Iran weiterhin junge Demonstrierende und politische Gefangene unter Anklagen wie Moharebeh („Feindschaft gegen Gott“) oder Efsad fil-Arz („Verdorbenheit auf Erden“) zum Tode verurteilt. Junge Männer wurden öffentlich gehängt; ihre leblosen Körper blieben anschließend stundenlang an Baukränen hängen – als sichtbare Warnung an die Bevölkerung.

Nach Einschätzung internationaler Menschenrechtsorganisationen genügten viele dieser Verfahren nicht einmal rechtsstaatlichen Mindeststandards. Die Todesstrafe diente dabei nicht allein der Bestrafung Einzelner, sondern vor allem der Einschüchterung einer ganzen Gesellschaft. Sie ist in der Islamischen Republik ein fundamentales Instrument der Repression. Sie soll Millionen Menschen verdeutlichen, welchen Preis der Wunsch nach Freiheit haben kann.

Die Analyse der iranischen Protestbewegungen der vergangenen Jahre führt zu einer unbequemen Erkenntnis: Millionen Iranerinnen und Iraner haben ihren Mut bewiesen. Sie gingen trotz Lebensgefahr auf die Straße, organisierten landesweite Proteste und forderten das Ende der Diktatur. Doch jede weitere Protestwelle wurde mit noch extremerer Gewalt niedergeschlagen. Gerade die Ereignisse Anfang Januar 2026 machten vielen Oppositionellen deutlich, dass die Islamische Republik bereit ist, den Machterhalt über jedes Menschenleben zu stellen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben bei vielen Gegnern der Islamischen Republik zu einer ernüchternden Erkenntnis geführt. Trotz des außergewöhnlichen Mutes der Demonstrierenden gelang es dem Regime immer wieder, die Protestbewegungen mit äußerster Brutalität niederzuschlagen. Es zeigte, dass es bereit ist, seine Revolutionsgarden, Geheimdienste und Sicherheitsapparate kompromisslos gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen, um seinen Machterhalt zu sichern.

Aus dieser Erfahrung ziehen viele iranische Oppositionelle den Schluss, dass ein Volksaufstand allein nicht ausreicht, um das Regime zu überwinden. Wird jeder Aufstand mit Massakern, Massenverhaftungen und Hinrichtungen beantwortet, droht jeder neue Versuch erneut Tausende Opfer zu fordern und die bestehenden Machtstrukturen weiter zu verfestigen.

Gerade deshalb stellt sich aus ihrer Sicht die Frage nach der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft. Viele Oppositionelle sind überzeugt, dass ein grundlegender politischer Wandel ohne wirksame internationale Unterstützung kaum möglich ist.

Wer die Islamische Republik zwar als Unrechtsregime bezeichnet, gleichzeitig aber jede Form militärischen Vorgehens gegen ihre militärischen Einrichtungen grundsätzlich ausschließt, muss beantworten, auf welchem realistischen Weg dieses Regime überwunden werden soll. Wenn weder innerer Widerstand noch äußerer Druck oder militärische Unterstützung jemals in Betracht kommen, bleibt faktisch nur die Hoffnung auf Reformen innerhalb der Islamischen Republik.

Gerade diese Vorstellung lehnt ein großer Teil der iranischen Opposition entschieden ab. Die Hoffnung auf eine grundlegende Reform der Islamischen Republik scheitert nach ihrer Auffassung bereits an den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Systems. Das politische Fundament der Islamischen Republik bildet das Prinzip der Velayat-e Faqih, der Herrschaft des islamischen Rechtsgelehrten. Artikel 5 der Verfassung der Islamischen Republik Iran bestimmt, dass die Führung des Staates dem Obersten Rechtsgelehrten, dem Rahbar obliegt. Nach Artikel 110 verfügt dieser über weitreichende politische und militärische Befugnisse und ist unter anderem Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Damit steht der Oberste Führer verfassungsrechtlich über allen gewählten Institutionen des Staates. Präsident und Parlament werden zwar gewählt, ihre Handlungsmöglichkeiten bleiben jedoch durch die verfassungsrechtliche Stellung des Obersten Führers begrenzt. Regierungswechsel oder Wahlerfolge einzelner Kandidaten können das eigentliche Machtzentrum des Staates deshalb nicht verändern.

Gerade dieser strukturelle Unterschied wird in westlichen Debatten häufig unterschätzt. Wenn über „Reformer“ innerhalb der Islamischen Republik gesprochen wird, entsteht leicht der Eindruck, demokratische Wahlen könnten das System grundlegend verändern. Tatsächlich beziehen sich solche Reformen regelmäßig auf politische oder wirtschaftliche Einzelbereiche, nicht jedoch auf das tragende Verfassungsprinzip der Velayat-e Faqih. Deshalb fordert ein erheblicher Teil der iranischen Opposition heute nicht mehr Reformen innerhalb der Islamischen Republik, sondern einen grundlegenden Regimewechsel und die Errichtung einer demokratischen, säkularen Ordnung im Iran.

Vor diesem Hintergrund erhält auch das Prinzip der „Responsibility to Protect“ (R2P) besondere Bedeutung. Es entstand nach den Völkermorden in Ruanda und den Massakern von Srebrenica aus der Erkenntnis, dass die ausschließliche Berufung auf staatliche Souveränität Millionen Menschen nicht vor Völkermord und Massenverbrechen schützen konnte. R2P war der Versuch, den Schutz von Menschen stärker in den Mittelpunkt des modernen Völkerrechts zu rücken. Staatliche Souveränität darf danach nicht zum Schutzschild eines Regimes werden, das selbst schwerste Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung begeht.

Zwar begründet R2P nach geltendem Völkerrecht keine automatische Pflicht zur militärischen Intervention. Sie verdeutlicht jedoch, dass die internationale Gemeinschaft Massenverbrechen nicht ignorieren darf und dass staatliche Souveränität untrennbar mit der Verantwortung eines Staates verbunden ist, seine eigene Bevölkerung zu schützen.

Genau hier liegt die Schwäche von Kermanis Argumentation. Er verteidigt mit Nachdruck die universelle Geltung des Völkerrechts – ein Anliegen, das uneingeschränkt zu begrüßen ist. Seine Schlussfolgerung, der militärische Einsatz gegen die Islamische Republik sei eindeutig völkerrechtswidrig, greift jedoch zu kurz. Das moderne Völkerrecht besteht nicht nur aus dem Gewaltverbot der UN-Charta. Es kennt ebenso das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51, die Entwicklung der Schutzverantwortung sowie den menschenrechtlichen Anspruch, schwerste staatliche Verbrechen nicht tatenlos hinzunehmen.

Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass einzelne militärische Maßnahmen gegen das Völkerrecht verstoßen haben könnten, folgt daraus nicht zwangsläufig, den gesamten Einsatz pauschal als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Eine solche Bewertung wird der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität des Konflikts nicht gerecht. Das Völkerrecht verlangt gerade in außergewöhnlichen Situationen eine sorgfältige Abwägung aller einschlägigen Normen und Schutzgüter.

Diese Spannung zeigt sich besonders deutlich im Fall der Islamischen Republik. Einerseits erinnert Navid Kermani mit Recht an Deutschlands historische Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk und fordert Konsequenz im Kampf gegen Antisemitismus. Andererseits bewertet er den militärischen Konflikt mit einem Regime, das Israel seit Jahrzehnten offen mit Vernichtung droht, terroristische Stellvertreter finanziert und bewaffnet sowie zugleich die eigene Bevölkerung brutal unterdrückt, nahezu ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Gewaltverbots. Gerade diese einseitige Gewichtung wird der Komplexität des modernen Völkerrechts nicht gerecht.

Die Existenzbedrohung Israels ist keine theoretische Konstruktion. Die Islamische Republik hat über Jahrzehnte die Zerstörung Israels propagiert, bewaffnete Stellvertreter aufgebaut und einen Ring militärischer Bedrohungen geschaffen. Diese Politik richtet sich nicht nur gegen Israel, sondern gegen die Stabilität des gesamten Nahen Ostens.

Die Debatte wirft darüber hinaus eine grundsätzliche historische Frage auf: Wenn jede militärische Gewalt, die nicht eindeutig in das klassische Schema des Gewaltverbots passt, vorschnell als völkerrechtswidrig bewertet wird, welche Konsequenzen hätte ein solcher Maßstab in der Geschichte gehabt? Die Befreiung Europas vom Nationalsozialismus war ohne militärische Gewalt nicht möglich. Die Lehre daraus besteht nicht darin, militärische Gewalt zu verherrlichen. Sie besteht vielmehr darin, anzuerkennen, dass es historische Situationen geben kann, in denen schwerste staatliche Verbrechen nicht allein durch Diplomatie oder politische Appelle beendet werden können.

Gerade deshalb genügt es nicht, einen Konflikt ausschließlich anhand des Gewaltverbots zu beurteilen. Das moderne Völkerrecht entstand aus den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs ebenso wie aus Ruanda und Srebrenica. Es soll Staaten vor Aggression schützen, aber ebenso Menschen vor Regimen, die selbst zu Tätern werden. Wird einer dieser beiden Zwecke ausgeblendet, verliert das Völkerrecht seine innere Ausgewogenheit.

Deutschland trägt in dieser Frage eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung erschöpft sich nicht in der Erinnerung an die Vergangenheit. Sie umfasst die Sicherheit Israels ebenso wie den Schutz der iranischen Opposition und der Menschen, die unter der Islamischen Republik leiden. Zugleich besteht eine unmittelbare Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland.

 Die Aktivitäten der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), die Einschüchterung iranischer Exiloppositioneller, nachrichtendienstliche Operationen und Bedrohungen jüdischer Einrichtungen zeigen, dass die Gefahren dieses Regimes nicht an den Grenzen des Iran enden. Der deutsche Staat ist verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger sowie alle Menschen, die in Deutschland in Freiheit leben, wirksam vor transnationaler Repression und terroristischen Bedrohungen zu schützen.

Die zentrale Lehre aus den vergangenen Jahren ist deshalb eine andere als jene, die Navid Kermani zieht. Die iranische Bevölkerung hat ihren Mut, ihren Freiheitswillen und ihre Opferbereitschaft längst bewiesen. Millionen Iranerinnen und Iraner haben trotz Lebensgefahr demonstriert, gestreikt und Widerstand geleistet. Tausende bezahlten diesen Einsatz mit ihrem Leben; Zehntausende wurden verletzt, verhaftet oder gefoltert. Dennoch ist es dem Regime immer wieder gelungen, seine Herrschaft mit brutaler Gewalt zu sichern.

Gerade deshalb sind viele Iranerinnen und Iraner zu der Überzeugung gelangt, dass ein grundlegender politischer Wandel ohne wirksame Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht möglich ist. Der Kampf gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Diktatur kann nicht dauerhaft von einer weitgehend unbewaffneten Bevölkerung allein geführt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde das militärische Vorgehen der Vereinigten Staaten und Israels von einem großen Teil der iranischen Opposition nicht als Krieg gegen den Iran oder das iranische Volk verstanden. Vielmehr wurde es als militärischer Schlag gegen den Machtapparat der Islamischen Republik und als Unterstützung des Freiheitskampfes der iranischen Bevölkerung wahrgenommen. Dass bei Demonstrationen der iranischen Diaspora die Forderung „R2P for Iran“ erhoben wurde, verdeutlicht diesen Wunsch nach internationaler Unterstützung.

Deutschlands Verantwortung endet deshalb nicht bei der Feststellung, ein militärischer Einsatz sei völkerrechtswidrig. Sie beginnt dort, wo Menschen systematisch ihrer Freiheit, ihrer Würde und ihres Lebens beraubt werden. Deutschland sollte alle völkerrechtlich zulässigen politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den Druck auf die Islamische Republik zu erhöhen, die iranische Zivilgesellschaft zu unterstützen und die Aktivitäten des Regimes in Deutschland konsequent einzudämmen. Dazu gehört auch die kritische Prüfung, ob die bisherigen diplomatischen Beziehungen und der Umgang mit Vertretern der Islamischen Republik diesem Anspruch noch gerecht werden.

Völkerrecht darf nicht zum Schutzschild einer Diktatur werden. Es muss den Menschen dienen. Wer das moderne Völkerrecht ernst nimmt, darf das Gewaltverbot nicht gegen die Schutzverantwortung ausspielen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, beides zusammenzudenken: den Schutz des Friedens und den Schutz der Menschen. Nur so wird das Völkerrecht seinem eigenen Anspruch gerecht.

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