Am 1. Januar 2025 ist in der Schweiz ein landesweites Verhüllungsverbot in Kraft getreten. Dieses Verbot untersagt es, an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht zu verhüllen.
Ausnahmen vom Verbot:
- Gesundheitliche Gründe: Das Tragen von Hygienemasken bleibt erlaubt.
- Sicherheitsgründe: Beispielsweise das Tragen von Motorradhelmen.
- Klimatische Bedingungen: Etwa das Bedecken des Gesichts mit einem Schal bei Kälte.
- Einheimisches Brauchtum: Zum Beispiel Verkleidungen während der Fasnacht.
- Sakralstätten: In Gotteshäusern und anderen Sakralstätten ist die Gesichtsverhüllung weiterhin gestattet.
Strafen bei Verstößen:
Wer gegen das Verhüllungsverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Im Ordnungsbussenverfahren beträgt die Busse 100 Franken und kann direkt vor Ort bezahlt werden. Bei Weigerung, die Busse zu bezahlen, kann im ordentlichen Verfahren eine Strafe von bis zu 1000 Franken verhängt werden.
Das Verhüllungsverbot in der Schweiz basiert auf der Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“, die am 7. März 2021 angenommen wurde. Ziel der Regelung ist es, die öffentliche Sicherheit zu stärken und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, indem die vollständige Verhüllung des Gesichts an öffentlichen Orten verboten wird. Befürworter sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Werte der offenen Gesellschaft zu bewahren und potenziellen Sicherheitsrisiken vorzubeugen.
Dennoch gibt es auch kritische Stimmen. Gegner argumentieren, dass das Verbot die persönliche Freiheit einschränkt und muslimische Frauen stigmatisieren könnte. Sie kritisieren, dass es eher Symbolpolitik sei und nur wenige Menschen tatsächlich betreffe. Zudem wird vor möglichen negativen Folgen für Integration und Tourismus gewarnt. Befürworter entgegnen jedoch, dass das Gesetz klare Regeln schafft, die das gesellschaftliche Zusammenleben stärken, und es in einer Demokratie wichtig ist, den Willen der Mehrheit zu respektieren. So bleibt das Verhüllungsverbot ein Thema, das unterschiedliche Perspektiven vereint, aber vor allem auf den Schutz gemeinsamer Werte abzielt.